| > Abfallwirtschaftliche Konzeptionen |
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Auf Grundlage des § 19 Abs. 5 KrW-/AbfG in Verbindung mit den jeweiligen Landesgesetzen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, für ihr Gebiet Abfallwirtschaftskonzepte aufzustellen und fortzuschreiben. Die GAVIA hat in der Vergangenheit bereits für eine Vielzahl öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen vor Ort die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte erstellt sowie die Inhalte vor den politischen Entscheidungsgremien vorgestellt und verteidigt. Aufgrund der hohen Zufriedenheit sind wir von unseren Kunden bereits vielfach wieder mit der Fortschreibung der Konzepte beauftragt worden. In die Erstellung der abfallwirtschaftlichen Gesamtkonzeptionen
fließen unsere umfassenden Referenzen und Erfahrungen ein, die wir
im Zuge der Erarbeitung von Detailkonzeptionen u.a. in den folgenden Bereichen
gewonnen haben: |
| Referenzen |