> Abfallwirtschaftliche Konzeptionen

Auf Grundlage des § 19 Abs. 5 KrW-/AbfG in Verbindung mit den jeweiligen Landesgesetzen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, für ihr Gebiet Abfallwirtschaftskonzepte aufzustellen und fortzuschreiben.

Die GAVIA hat in der Vergangenheit bereits für eine Vielzahl öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen vor Ort die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte erstellt sowie die Inhalte vor den politischen Entscheidungsgremien vorgestellt und verteidigt.

Aufgrund der hohen Zufriedenheit sind wir von unseren Kunden bereits vielfach wieder mit der Fortschreibung der Konzepte beauftragt worden.

In die Erstellung der abfallwirtschaftlichen Gesamtkonzeptionen fließen unsere umfassenden Referenzen und Erfahrungen ein, die wir im Zuge der Erarbeitung von Detailkonzeptionen u.a. in den folgenden Bereichen gewonnen haben:

   • Technisch-wirtschaftliche Variantenvergleiche zur Restabfallentsorgung

   • Konzeptionen zur Sammlung und Verwertung von Bioabfällen

   • Logistikkonzepte für den Ferntransport von Abfällen

   • Konzeptionen zur Sammlung von Sonderabfallkleinmengen

   • Steuerung und Überwachung der Leistungserbringung

   • Analyse der Leistungserbringung vor Ort