| > Ausschreibungen der Restabfallentsorgung | ||||||||
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Eine Vielzahl öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger hat sich dazu entschieden, die vollständige Restabfallentsorgung als Dienstleistung zu vergeben. Da die Auftragswerte im Bereich der Restabfallentsorgung die in der Vergabeverordnung festgelegten Schwellenwerte von 200.000 € übersteigen, sind die Leistungen grundsätzlich europaweit im Wettbewerb gemäß der VOL/A zu vergeben. Die GAVIA hat bereits für eine Vielzahl öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger erfolgreich die Projektsteuerung übernommen sowie die Vorbereitung und Durchführung der europaweiten Dienstleistungsausschreibungen der Restabfallentsorgung begleitet. Für mehrere Landkreise konnten durch eine Bündelung der Abfallmengen im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung signifikante Kosteneinsparungen erzielt werden. Da die Anforderungen an die technische Durchführung der Restabfallentsorgung durch die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen weitestgehend vorgegeben sind (z.B. 17. BImSchV, 30. BImschV), legen wir bei der Erarbeitung der Verdingungsunterlagen ein besonderes Augenmerk auf folgende Sachverhalte, die für die praktische Umsetzung der Entsorgung für unsere Kunden von entscheidender Bedeutung sind:
Aufgrund der von uns im Vorfeld der Ausschreibungen durchgeführten Vorunter- suchungen wie technischen Variantenvergleichen und Transportlogistik-Konzeptionen sowie der Kenntnisse aus den bereits durchgeführten Ausschreibungsverfahren sind wir bestens mit den derzeit am Markt angebotenen Entsorgungskonzeptionen vertraut. |
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| Referenzen |