| > Begleitung der Ausschreibung von Leistungen zur
Verwertung oder Beseitigung von Abfällen |
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Im Zuge der Umgestaltung der Abfallentsorgung seit dem 01.06.2005 verbleiben im Zuständigkeitsbereich der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vielfach Abfälle, die entweder aus Kostengründen einer gesonderten Verwertung (z.B. Sperrmüll) oder aus technischen Gründen einer gesonderten Beseitigung (z.B. mineralische Abfälle) zugeführt werden müssen und somit nicht Bestandteil der Restabfallentsorgung sind. Da von uns bereits vielfach Ausschreibungen zur Einsammlung und Beförderung von Abfällen als auch zur Restabfallentsorgung begleitet wurden, verfügen wir über die fachlichen Grundlagen, die Schnittstellen der unterschiedlichen Entsorgungswege eindeutig abzugrenzen und durch eine Kombination verschiedener Vertragspartner in der Summe die günstigsten Entsorgungskosten für unsere Kunden zu realisieren. Im Zuge der Erstellung der Leistungsbeschreibungen legen wir Wert auf die Berücksichtigung der folgenden Sachverhalte:
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| Referenzen |