> Begleitung der Ausschreibung von Leistungen zur Verwertung oder
    Beseitigung von Abfällen

Im Zuge der Umgestaltung der Abfallentsorgung seit dem 01.06.2005 verbleiben im Zuständigkeitsbereich der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vielfach Abfälle, die entweder aus Kostengründen einer gesonderten Verwertung (z.B. Sperrmüll) oder aus technischen Gründen einer gesonderten Beseitigung (z.B. mineralische Abfälle) zugeführt werden müssen und somit nicht Bestandteil der Restabfallentsorgung sind.

Da von uns bereits vielfach Ausschreibungen zur Einsammlung und Beförderung von Abfällen als auch zur Restabfallentsorgung begleitet wurden, verfügen wir über die fachlichen Grundlagen, die Schnittstellen der unterschiedlichen Entsorgungswege eindeutig abzugrenzen und durch eine Kombination verschiedener Vertragspartner in der Summe die günstigsten Entsorgungskosten für unsere Kunden zu realisieren.

Im Zuge der Erstellung der Leistungsbeschreibungen legen wir Wert auf die Berücksichtigung der folgenden Sachverhalte:

Detaillierte Ausgestaltung und Beschreibung der Schnittstelle zwischen den unterschiedlichen Leistungen der Abfallentsorgung durch eine eindeutige Bestimmung des Übergabepunktes

Erarbeitung einer detaillierten Prognose des Abfallaufkommens als Grundlage für die Festlegung der auszuschreibenden Mengenkorridore

Festlegung der Anforderungen an die Nachweisführung und Dokumentation der Leistungen der Abfallentsorgung durch den Auftragnehmer als Grundlage für die zukünftige Steuerung und Kontrolle der Leistungserbringung

Festlegung umfassender Verpflichtungen für den Auftragnehmer zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit (z.B. Nachweis der Eignung und der Verfügbarkeit der  Anlagen)